Verband der Schweizer

SPIELAUTOMATENBRANCHE

Neues Geldspielgesetz des Kantons Aargau

Der Kanton Aargau befindet sich zurzeit mitten in der Vernehmlassung zum neuen Geldspielgesetz.

Die Seite des kantonalen Departementes Finanzen und Ressourcen bietet einen vollständigen Überblick über den Stand der Vernehmlassung, inklusive begleitender Dokumente.

Die Zeit ist, wie in den meisten Kantonen, knapp bemessen. So wird die zweijährige Übergangsfrist des BSG vollständig beansprucht werden. Das neue kantonale Gesetz wird folglich nach Ablauf der Übergangsfrist, am 1. Januar 2021 inkraft treten.

Die heutigen, im Kanton Aargau aufgestellten Geschicklichkeitsspielautomaten fallen in die neue Kategorie Geschicklichkeitsgrossspiele (kantonale Begriffsdefinition). Deren Aufsicht und Bewilligung fällt in die Zuständigkeit der neu zu schaffenden, interkantonalen Behörde GESPA. die entsprechenden kantonalen Gesetze sind diesbezüglich anzupassen, respektive aufzuheben.

Link zur kantonalen Webseite