Verband der Schweizer

SPIELAUTOMATENBRANCHE

Vernehmlassung zum kantonalen Geldspielgesetz

Das Volkswirtschaftsdepartement hat einen Entwurf des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele (EG BGS) erarbeitet. Nun gibt die Regierung den Gesetzesentwurf bis am 23. März 2019 in die öffentliche Vernehmlassung.

Die geltende kantonale Geldspielgesetzgebung muss an das neue Bundesgesetz über Geldspiele und die zugehörigen neuen interkantonalen Vereinbarungen angepasst werden. Dies geschieht über ein Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele (EG BGS), das die bestehenden kantonalen Gesetze zum Geldspielwesen ersetzt. 

Der Entwurf des EG BGS sieht vor, das im Kanton St.Gallen geltende Verbot von Geschicklichkeits-Geldspielautomaten beizubehalten. Auch wird bei Kleinlotterien und lokalen Sportwetten inhaltlich weitgehend das bisherige Recht weitergeführt, soweit dieses nicht schon durch das neue Bundesrecht verschärft wurde. 

Neu schlägt der Entwurf des EG BGS Altersgrenzen für die Teilnahme an Geldspielen vor. Minderjährige sind grundsätzlich zu bewilligungspflichtigen Kleinspielen nicht zugelassen. Die Bewilligungsbehörde kann die Altersgrenze herabsetzen oder aufheben, wobei sie bei kleinen Pokerturnieren die Altersgrenze 16 Jahre nicht unterschreiten darf. Ebenfalls neu sollen Vereine und gemeinnützige Stiftungen für die Durchführung einer Tombola oder einer Lottoveranstaltung mit einer Verlosungssumme bis Fr. 50'000.– keine Bewilligung mehr benötigen. Demzufolge gelten für solche Tombolas und Lottoveranstaltungen auch weiterhin keine Altersgrenzen. 

Swissplay hat Anfang März Stellung zur Vernehmlassung genommen.

Die Stellungnahme finden Sie hier als pdf